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Die im Jahre 1976 in Buenos Aires durch die Rechtanwälte
Thomas Leonhardt und Rodolfo Dietl gegründete Kanzlei Leonhardt, Dietl, Graf & von der Fecht genießt allgemeine Anerkennung vor allem
wegen ihrer hervorragenden Arbeitsweise und der persönlichen
Betreuung ihrer Mandanten.. Die Kanzlei ist zu einem wichtigen Partner
inländischer und internationaler Unternehmen geworden und hat
sich auf die Betreuung von Unternehmen und Einzelpersonen aus dem
Ausland spezialisiert, welche derzeit mehr als 70% der Mandantschaft
ausmachen.
Die Befähigung und Erfahrung der Kanzlei Leonhardt, Dietl, Graf & von der Fecht ermöglicht es ihr, professionelle Dienstleistungen
bei komplexen kaufmännischen und finanziellen Transaktionen,
sowohl in spanischer, wie auch in deutscher, englischer, italienischer
und portugiesischer Sprache zu erbringen. Die Kanzlei ist auf die
Rechtsberatung in- und ausländischer Unternehmen bei der Planung
und Umsetzung neuer Geschäftsmöglichkeiten in Argentinien
und, durch Korrespondenzanwälte, in den übrigen lateinamerikanischen
Ländern spezialisiert.
Die Anwälte, die seit Gründung in die
Kanzlei eingetreten sind, wurden in Argentinien, Europa und den
USA ausgebildet, um so den Anforderungen der Mandanten in einem
globalisierten Umfeld zu entsprechen.
Außerdem verfügt die Kanzlei Leonhardt, Dietl, Graf & von der Fecht über interdisziplinär Kooperationen mit
einer Gruppe von Experten führender Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
Börsenmaklern und Kreditinstituten, um so die umfassende Beratung
der Mandanten optimal zu gestalten..
Zu den Mandanten zählen inländische Unternehmen,
multinationale Konzerne und Unternehmen des Finanzsektors, die sich
an die Kanzlei Leonhardt, Dietl, Graf & von der Fecht zur Beratung bei jeglicher
Art von Transaktionen im Inland und auf internationaler Ebene sowie
im Falle von Rechtsstreitigkeiten, zur Streitschlichtung und für
Schiedsgerichtsverfahren wenden. Anwälte der Kanzlei sind gleichzeitig
auch Rechtsberater der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland,
der Republik Österreich und der Schweiz.
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